Ich stelle für meine Tätigkeit eine Privatrechnung aus. Diese kann nur in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Private Krankenkassen übernehmen psychotherapeutische Behandlungskosten in unterschiedlichem Umfang. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse.
Bei Selbstzahlern gehen keine Information an ihre Krankenversicherung.
Es gibt die Möglichkeit, Ihre Rechnung steuerlich geltend zu machen. Setzen Sie sich bitte dazu mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt in Verbindung.
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